Leben/Arbeiten in Belgien
Was müssen Sie tun, um Krankenversicherungsschutz in Belgien zu erhalten?
Leben und Arbeiten in Belgien
Wenn Sie unter einem belgischen Arbeitsvertrag zum Leben und Arbeiten nach Belgien kommen, müssen Sie einer belgischen Krankenkasse beitreten.
Damit haben Sie folgenden Versicherungsschutz:
- Sie genießen mit sofortiger Wirkung einen umfassenden Krankenversicherungsschutz beim Arzt, im Krankenhaus, beim Zahnarzt, in der Apotheke …
- Nach einer 12-monatigen Wartefrist haben Sie zudem Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie zuvor bereits bei einem öffentlichen Krankenversicherungsträger versichert waren, kann Ihre Wartefrist kürzer ausfallen.
Grenzüberschreitendes Arbeiten
Sie sind ein grenzüberschreitender Arbeitnehmer, wenn Sie in Belgien arbeiten aber in einem benachbarten Land wohnen, oder umgekehrt. Sie müssen in jedem Fall bei einer belgischen Krankenkasse anmelden.
- Wenn Sie in Belgien arbeiten, jedoch im Ausland leben, wird Ihnen von der Krankenkasse in Belgien ein S1-Vordruck ausgestellt. Legen Sie dieses Dokument Ihrem Krankenversicherungsträger in Ihrem Herkunftsland vor.
- Wenn Sie in Belgien leben und im Ausland arbeiten, sollten Sie sich bei einem Krankenversicherungsträger im Land Ihrer Beschäftigung anmelden. Sie erhalten dann einen S1-Vordruck. Bringen Sie dieses Formular mit, wenn Sie sich auch bei einer belgischen Krankenkasse anmelden.
Auf diese Weise werden Ihnen Ihre Gesundheitskosten zurückerstattet, ungeachtet dessen, wo sie Ihnen entstehen.
Als Expat nach Belgien entsendet
Unternehmen können Mitarbeiter vorübergehend in ein anderes Land entsenden.
- Hat Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA), wird Ihnen in dem Land, in das sie für Ihre Arbeit einreisen, ein S1-Vordruck oder eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestellt. Sie müssen sich bei einer belgischen Krankenkasse anmelden. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
- Hat Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in einem anderen Land als den genannten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder wenden Sie sich an eine belgische Krankenkasse für weitere Auskünfte.
Rentner in Belgien
- Wenn Sie eine Altersrente von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) beziehen, wird Ihnen von dem Land, das Ihre Rente bezahlt, ein S1-Vordruck ausgestellt. Sie müssen sich bei einer belgischen Krankenkasse anmelden. Bringen Sie Ihren S1-Vordruck mit.
- Wenn Sie eine Rente eines anderes Landes beziehen, kontaktieren Sie eine belgische Krankenkasse für weitere Auskünfte.
Was ist mit Kindern?
Sie können Ihre Kinder, die bei Ihnen leben, oder andere Angehörige, die bei Ihnen leben, bei einer belgischen Krankenkasse mit anmelden. Das Land, in dem Sie arbeiten, stellt Ihnen einen S1-Vordruck aus. Legen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse vor. Wir können veranlassen, dass Ihre Kinder bei Ihnen mitversichert werden.