Weniger bezahlen für medizinische Kosten

Auch mit einer umfassenden Krankenversicherung können medizinische Kosten Ihre Geldbörse schwer belasten. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, wie Sie für Ihre Gesundheitskosten weniger aus eigener Tasche bezahlen.

Suchen Sie Ärzte auf, die an Kassenabkommen gebunden sind.

Die meisten Ärzte sind an Kassenabkommen gebunden. Das bedeutet, dass sie festgelegte Sätze berechnen. An Kassenabkommen gebundene Ärzte heißen „konventionierte“ Ärzte.

Manche Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten…) sind nicht an die vereinbarten Sätze gebunden. Bei ihnen zahlen Sie in der Regel mehr. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen die Mehrkosten nicht zurück.

Andere Ärzte sind teilweise an die Kassenabkommen gebunden: Sie berechnen die offiziellen Tarife zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten. Sie sollten wissen, dass ein solcher Arzt für eine Untersuchung in seiner privaten Praxis mehr verlangen kann als während einer Sprechstunde im Krankenhaus.

Prüfen Sie, ob Ihr Gesundheitsdienstleister an das Kassenabkommen gebunden ist (niederländisch).

Oder gehen Sie zu einem gemeinschaftlichen Gesundheitszentrum.

Für Ihre medizinische Grundversorgung können Sie sich auch an ein gemeinschaftliches Gesundheitszentrum wenden. Alle Konsultationen sind kostenlos. Es kann sein, dass Sie eine kleine jährliche Gebühr bezahlen müssen. Wenn Sie bei einem gemeinschaftlichen Gesundheitszentrum angemeldet sind, haben Sie in dem Zentrum einen fest zugeordneten Arzt und Krankenpfleger und Sie können keine Ärzte außerhalb des Zentrums aufsuchen. Ein Zentrum in Ihrer Nähe (Straßenkarte).

Einen höheren Rückerstattungsstatus beantragen

Familien mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf eine höhere Rückerstattung und diverse andere Leistungen. Das ist die so genannte „erhöhte Beihilfe“ (verhoogde tegemoetkoming – VT). Für manche Personen gilt dieser Status automatisch, auf Grundlage eines bestehenden Status oder einer Beihilfezahlung. Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie bei Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse einen Termin vereinbaren.

Mit diesem Status haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter:

  • Sie zahlen einen geringeren Eigenanteilssatz beim Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, Apotheker und im Krankenhaus.
  • Ihr Hausarzt berechnet Ihnen nur den Eigenanteil. Den Restbetrag bezahlt Ihre Krankenkasse direkt an den Arzt.
  • Ihre Eigenbeitrag ist auf 468 Euro pro Jahr begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Eigenbeiträge werden zurückerstattet.
  • Sie haben Anspruch auf eine ganze Reihe von Ermäßigungen, beispielsweise für Bus- und Bahnfahrten.

Einen festen Hausarzt wählen

Bestimmen Sie einen Allgemeinarzt zu Ihrem Hausarzt. Wenn Sie ihm erlauben, Ihre zentrale Patientenakte zu führen, bezahlen Sie weniger für Ihre Arztbesuche bei ihm. Fragen Sie Ihren Arzt.

Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen müssen, bezahlen Sie weniger, wenn Ihr Hausarzt Ihnen eine Überweisung ausstellt. Für die Rückerstattung reichen Sie die Überweisung und die Arztquittung des Facharztes bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wählen Sie im Krankenhaus ein Zweibettzimmer.

Im Einzelzimmer können Ihnen beachtliche Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. In einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer hingegen verbietet das Gesetz die Berechnung von Mehrkosten im Krankenhaus. Bitten Sie bei der Krankenhauseinweisung auf jeden Fall darum, in einem Zweibettzimmer untergebracht zu werden.

Fragen Sie nach erschwinglichen Arzneimitteln

Auch an Arzneimitteln können Sie sparen. Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen ein Generikum anstatt des Markenmedikaments zu verschreiben. Wenn Sie rezeptfreie Arzneimittel benötigen, fragen Sie den Apotheker nach dem kostengünstigsten Produkt. Sie können bei Arzneimitteln bis zu 40% sparen. Finden Sie das kostengünstigste Medikament mit unserer App (nur auf Niederländisch).